Die heutige Gesetzgebung im Bereich Bau- und Planungsrecht schreibt vor, dass Gemeinden und weitere Organisationen vor der eigentlichen öffentlichen Auflage die Bevölkerung in eine Planung miteinbeziehen müssen. Dies erfolgt mit der "Mitwirkung"; bei diesem Verfahren haben insbesondere die Betroffenen die Möglichkeit einer unverbindlichen Stellungnahme, ohne dass bereits eine eigentliche Einsprache erhoben werden muss.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Mitwirkungsverfahren oft wichtige Anregungen zu einem Projekt mitgeteilt werden, die noch in das Projekt einfliessen können, ohne dass dies in einem Rechtsmittelverfahren passieren muss.

Nein, die Mitwirkung erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch wer an einer Mitwirkung nicht teilnimmt, verliert keine persönlichen Rechte und kann während der darauffolgenden, öffentlichen Auflage immer noch von seinen Rechtsmitteln Gebrauch machen.

Die Behörden sind sehr froh, wenn Sie uns Ihre kritische Meinung zu den Projekten mitteilen. Es freut uns aber auch, wenn Sie die drei Projekte als sinnvolle Massnahmen erachten und uns ein positives Feedback zukommen lassen.