Projektpräsentation der Infoveranstaltung vom 13. Februar 2025

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Stellungnahme zum Medienbericht des Rheintalers vom 25.02.2025

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Herzlich Willkommen auf der Projektseite der Gemeinde Thal und der Stadt Rheineck

Der Gemeinderat Thal sowie der Stadtrat Rheineck haben in Anwendung von Art. 21ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgek. WBG), Art. 21ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) sowie Art. 40ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgek. PBG) das gemeinsame Bachprojekt mit folgenden drei Teilbereichen genehmigt:

  • Freibach – Abschnitt Brücke A1 bis Brücke SBB, Rheineck
  • Gstaldenbach – Holzrückhalt Hinterlochen, Thal
  • Freibach – Abschnitt Sefar bis Gstaldenbach; Geschiebeablagerungsplatz, Thal/Rheineck

Auflagefrist:    14. Februar bis 17. März 2025

Auflageort:      Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss / Rathaus Rheineck, Auflagezimmer

Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim schriftlich und begründet wie folgt Einsprache erheben.:

  • Gegen den Teilbereich Freibach; Abschnitt Brücke Autobahn A1 bis SBB, beim Stadtrat Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck
  • Gegen den Teilbereich Freibach; Abschnitt Sefar bis Gstaldenbach Geschiebeablagerungsplatz, beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal oder beim Stadtrat Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck.
  • Gegen den Teilbereich Gstaldenbach; Holzrückhalt Hinterlochen, Thal, beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal

Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Das vorliegende Projekt hat zum Ziel, die Defizite beim Holzrückhalt genauer zu verifizieren und mit entsprechenden Massnahmen einen genügenden Rückhalt für Holz bereitzustellen.

Mit der Erstellung des Geschiebeablagerungsplatzes kann nicht nur die Hochwassersicherheit im Unterlauf des Freibaches verbessert werden, sondern es entsteht in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet ein Natur- und Erholungsraum.

Das Projekt umfasst die Instandstellung bzw. den Ersatz der schadhaften Ufersicherungen zwischen der Brücke Autobahn A1 und der Brücke SBB.