Projektpräsentation der Infoveranstaltung vom 13. Februar 2025
Datei herunterladenStellungnahme zum Medienbericht des Rheintalers vom 25.02.2025
Datei herunterladenHerzlich Willkommen auf der Projektseite der Gemeinde Thal und der Stadt Rheineck
Der Gemeinderat Thal sowie der Stadtrat Rheineck haben in Anwendung von Art. 21ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgek. WBG), Art. 21ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) sowie Art. 40ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgek. PBG) das gemeinsame Bachprojekt mit folgenden drei Teilbereichen genehmigt:
- Freibach – Abschnitt Brücke A1 bis Brücke SBB, Rheineck
- Gstaldenbach – Holzrückhalt Hinterlochen, Thal
- Freibach – Abschnitt Sefar bis Gstaldenbach; Geschiebeablagerungsplatz, Thal/Rheineck
Auflagefrist: 14. Februar bis 17. März 2025
Auflageort: Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss / Rathaus Rheineck, Auflagezimmer
Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim schriftlich und begründet wie folgt Einsprache erheben.:
- Gegen den Teilbereich Freibach; Abschnitt Brücke Autobahn A1 bis SBB, beim Stadtrat Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck
- Gegen den Teilbereich Freibach; Abschnitt Sefar bis Gstaldenbach Geschiebeablagerungsplatz, beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal oder beim Stadtrat Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck.
- Gegen den Teilbereich Gstaldenbach; Holzrückhalt Hinterlochen, Thal, beim Gemeinderat Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal
Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.